Wir alle werden mit Fragen, Fakten und Gerüchten konfrontiert, wo wir selber nicht so genau wissen was genau «Sache» ist. Aus diesem Grund habe ich mit Internetlinks gearbeitet. So haben Sie die Möglichkeit, immer wieder die aktuellen Fakten abzurufen. Selbstverständlich steht Ihnen die KIRSO weiterhin mit Rat und Tat zur Seite, ganz nach unserem Moto: Diakonie notwendig, Not wendend. Jetzt erst recht!
Grundsätzlich:
Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Schwyz. Seit Mittwoch, 9. März 2022, ist ein «Sonderstab Ukraine» im Einsatz, um die Bewältigung der Auswirkungen zu koordinieren und um den Schutz der Bevölkerung im Kanton Schwyz vorausschauend zu gewährleisten. Im Sonderstab sind verschiedene Ämter vertreten, welche die Entwicklung der Lage beobachten und mögliche Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Kanton Schwyz beurteilen. (Quelle: Kanton Schwyz)
Wohnen/Gastfamilie:
Wichtige Informationen betreffend ukrainische Staatsangehörige, die in der Schweiz um
Schutz nachsuchen, die in Gastfamilien und Privatunterkünften leben.
Update Nr. 2 (18.03.2022)
Finanzielles:
Die Kantone erhalten vom Bund für Schutzbedürftige während der Dauer der vorübergehenden Schutzgewährung, bis zu deren Erlöschen oder Aufhebung, eine Globalpauschale. Diese beinhaltet einen Anteil für Mietkosten, Sozialhilfe- und Betreuungskosten, Krankenversicherungsprämie etc. Für Personen, die bereits jetzt in den Gemeinden bei Verwandten Unterkunft erhalten haben und in finanzielle Schwierigkeiten geraten, soll die Gemeinde mit Nothilfe unterstützen, solange sie noch nicht registriert sind. => Infos gemäss Newsletter Nr. 2 Amt für Migration
Schule:
Die Einwohnerkontrollen bekommen in der Regel von der Gemeindestelle „Asylwesen“ die Daten der Flüchtlinge. Diese werden beim Einwohnerregister angemeldet. Die Schuladministration bekommt von der Einwohnerkontrolle in der Regel eine wöchentliche Meldung. Die entsprechende Schuladministration erfährt zudem durch die Gemeindestelle „Asylwesen“ vom Zuzug von Flüchtlingskindern.
Die Schulleitung informiert alle beteiligten Lehrpersonen über einen Zuzug, teilt die gemeldeten Flüchtlingskinder einer Regelklasse zu und begleitet den Prozess der Einschulung. Die Zuteilung in die Regelklasse erfolgt möglichst schnell, in der Regel innerhalb von 14 Tagen. (Quelle: Bildung Schulen Kanton Schwyz)
Nützliche Informationen für Schutzsuchende:
Nachfolgend finden sich wichtige Informationen zu Ansprechstellen, Unterbringung, zu den Rechten von Schutzsuchenden sowie der Rolle der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH).
Informationen der Flüchtlingshilfe
Diese Informationen sind in den Landessprachen der Ukraine verfasst und können ausgedruckt und abgegeben werden.
Hilfe vor Ort:
Das SRK sucht helfende Hände und freie Wohnungen in der Gegend.
Die Caritas wurde vom Kanton Schwyz beauftragt die Aufnahmekapazität zu erhöhen und zusätzlich Personal zu rekrutieren. PDF mit weiteren Informationen.
Spenden:
Geldspenden sind zum aktuellen Zeitpunkt für eine wirksame Hilfe am besten geeignet. Spenden können direkt online bei Caritas Schweiz via Spendenkonto CH69 0900 0000 6000 7000 4, Vermerk «Nothilfe Ukraine» erfolgen. Vor Ort wird so die Arbeit von Caritas Ukraine unterstützt.
Sachspenden in die Ukraine zu transportieren, ist sehr zeitintensiv, teuer und die Logistik aufwändig. Deshalb kauft Caritas Hilfsgüter, wenn immer möglich vor Ort. Sie können dort viel günstiger beschafft werden und stützen die lokale Wirtschaft.
Geschätzte Pfarreimitarbeiterinnen und Mitarbeiter wir alle sind tief betroffen und fassungslos über die Geschehnisse in der Ukraine, einmal mehr ist Solidarität, Zusammenhalt und Engagement, sprich gelebte Diakonie, gefragt. Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem diakonischen Wirken. Selbstverständlich werden wir Sie weiterhin über Taten und Fakten aus der Region Innerschwyz informieren.
«Bedenke, dass jemand, der an deine Tür klopft, vom Himmel geschickt sein könnte.» Irischer Segenswunsch
Freundliche Grüsse
Daniela Theiler
Stellenleiterin KIRSO